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Sven Böckle
"Theo Steichele" persönlich
Beratung  •  Booking

Tel.: 0160 - 96 60 86 87

theo@chaosbutler.de

humorgeprueft

Planen Sie eine Geburtstagsfeier in Stuttgart und suchen nach einer ausgefallenen und kreativen Unterhaltung, die Ihre Gäste begeistern wird? Es ist nicht immer einfach, etwas Besonderes zu finden, das die Erwartungen übertrifft und für ein unvergessliches Erlebnis sorgt. Doch keine Sorge, denn ich habe die perfekte Lösung für Sie: den Spaßkellner!

In der schwäbischen Hauptstadt Stuttgart, mitten im Herzen von Baden-Württemberg, gibt es zahlreiche Veranstaltungsorte, die sich für eine einzigartige Geburtstagsfeier eignen. Egal, ob Sie eine rustikale Atmosphäre im Marienkeller bevorzugen oder das moderne Design des Restaurants Cube in Stuttgart-Mitte mit unschlagbarer Aussicht auf den Schlossplatz genießen möchten, die Auswahl ist vielfältig. Weitere interessante Locations sind das Höhencafé Killesberg, das Classic Car Refugium oder das Goldbergwerk. Sie werden überrascht sein, wie viele Möglichkeiten es in und um Stuttgart gibt, um jede Veranstaltungsgröße zu bedienen.

Doch wie kann man die Feier noch unvergesslicher gestalten? Hier kommt der Spaßkellner ins Spiel. Theo Steichele ist Ihr richtiger Ansprechpartner für witziges und kreatives Entertainment, das einfach mal anders ist. Mit seinem charmanten Auftreten und seinem Sinn für Humor wird er Ihre Gäste begeistern. Als erfahrener Spaßkellner versteht er es, die Stimmung aufzulockern und für eine fröhliche Atmosphäre zu sorgen. Von witzigen Einlagen über verblüffende Zauberkunststücke bis hin zu interaktiven Spielen – Theo Steichele weiß, wie er Ihre Gäste zum Lachen bringen kann.

Ein Comedykellner ist eine großartige Möglichkeit, Ihre Geburtstagsfeier mit einem Hauch von Originalität zu bereichern. Stellen Sie sich vor, wie Ihre Gäste schmunzeln, wenn der Spaßkellner mit seinem Charme und seiner Spontanität für Unterhaltung sorgt. Ob als Überraschungsgast oder als Teil des Programms, der Spaßkellner wird Ihre Gäste begeistern und die Stimmung auflockern.

Und das Beste daran ist, dass der Spaßkellner nicht nur in Stuttgart verfügbar ist. Theo Steichele ist mobil und kann zu verschiedenen Veranstaltungsorten in und um Stuttgart reisen. Egal, ob Sie Ihre Feier in einem Restaurant, einem Veranstaltungszentrum oder sogar in einem privaten Raum abhalten möchten, der Spaßkellner passt sich flexibel an Ihre Bedürfnisse an.

Um weitere Informationen zu erhalten und Theo Steichele für Ihre Geburtstagsfeier zu buchen, besuchen Sie einfach die Kontaktseite. Dort finden Sie alle erforderlichen Informationen, um mit uns in Verbindung zu treten und Ihre Veranstaltung zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.

 

§ 1 Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auftritte bzw. Buchungen von Sven Böckle alias Chaosbutler Theo Steichele – nachstehend Künstler – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Veranstalter.

 

§ 2 Rechte und Pflichten des Künstlers

1. Der Künstler schuldet die Erbringung der künstlerischen Leistung wie einzelvertraglich vereinbart. Er ist in der Gestaltung und Ausführung seines Programms frei. Vorherige, inhaltliche Absprachen werden berücksichtigt.

2. Dem Künstler stehen angemessene Pausen zu, deren Dauer und Lage er selbst festlegt. Der Veranstalter kann wegen geplanter Pausen jederzeit Auskunft verlangen. 

3. Der Künstler ist berechtigt, seinen Auftritt abzusagen oder abzubrechen, wenn seine Darbietung durch Ursachen behindert wird, die nicht ausschließlich in seinem Verantwortungsbereich liegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er einen Schaden zu erleiden droht oder erlitten hat. 

4. Dem Künstler ist es erlaubt eigenes Werbematerial auszulegen und auf Verlangen auszugeben.

 

§ 3 Pflichten des Veranstalters

 

[hinsichtlich Durchführung der Veranstaltung]

1. Der Veranstalter trägt alleine die Verantwortung dafür, dass dem Künstler genug Platz für die Durchführung einer StandUp-Show (in der Regel die Abschlußshow) zur Verfügung steht, sofern diese Bestandteil des gebuchten Programms ist. Sollte der geplante Veranstaltungsort diesbezüglich Besonderheiten aufweisen (z.B. nur wenig Platz bietende Darbietungsfläche), wird der Veranstalter den Künstler rechtzeitig darauf ansprechen und die Durchführbarkeit der geplanten Show prüfen.

2. Der Veranstalter gewährleistet, dass der Veranstaltungsort – insbesondere zum Be- und Entladen an einem nahe liegenden Eingang zum Veranstaltungsraum – erreichbar ist und angefahren werden kann. Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung, die auf einen erschwerten Zugang zum Veranstaltungsraum zurückzuführen sind, gehen alleine zu Lasten des Veranstalters. Gebühren (z.B. für Durchfahrtsgenehmigungen etc.) im Zusammenhang mit der Anfahrt gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

[öffentlich-rechtliche Gebühren und Genehmigungen] 

3. Der Veranstalter trägt alle anfallenden Gebühren und Abgaben für die Veranstaltung. Dies beinhaltet ggfs. insbesondere auch GEMA-Gebühren, sofern im Programm Musik eingesetzt wird oder Abgaben an die Künstlersozialkasse.

4. Der Veranstalter trägt alleine die Verantwortung, etwa notwendige behördliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und zu gewährleisten, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften entgegen stehen.

 

[Bewirtung des Künstlers und seiner Mitarbeiter] 

5. Der Veranstalter gewährleistet, dass im Falle bewirteter Veranstaltungen auch der Künstler bewirtet wird.

 

§ 4 Haftung

 

[Durchführung der Veranstaltung] 

1. Der Veranstalter haftet für die Durchführung der gebuchten Veranstaltung.

 

[Zahlung der vereinbarten Gage]

2. Die vereinbarte Gage ist auch und in voller Höhe zu zahlen, wenn die Veranstaltung seitens des Veranstalters aus Gründen nicht durchgeführt wird, die nicht im alleinigen Verantwortungsbereich des Künstlers liegen und nicht höherer Gewalt unterliegen.

 

[Veranstaltungshindernisse: Höhere Gewalt, Krankheit] 

3. Kann der Vertrag aufgrund höherer Gewalt seitens des Veranstalters nicht erfüllt werden, werden die Parteien versuchen, einen Ersatztermin zu organisieren.

4. Unter höhere Gewalt fällt insbesondere eine etwaige Krankheit des Künstlers oder des Veranstalters oder unvorhersehbare Ereignisse wie Vollsperrungen, Unfälle, etc.. 

5. Der Künstler wird den Veranstalter im Falle der Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung so rechtzeitig wie möglich informieren. Er haftet nicht für dadurch entstehende Störungen der Vertragsdurchführung.

6. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt seitens des Veranstalters nicht durchgeführt werden, schuldet der Veranstalter nicht die Zahlung der vereinbarten Gage.

7. Bei Open-Air-Veranstaltungen gelten witterungsbedingte Durchführungshindernisse nicht als höhere Gewalt! In diesen Fällen haftet der Veranstalter für die Durchführung und die vereinbarte Gage ist zu zahlen.

 

[Schäden] 

8. Der Veranstalter haftet auch für Schäden, die dem Künstler durch Dritte – insbesondere Besucher der Veranstaltung – zugefügt werden.

 

§ 5 Gerichtsstand, anwendbares Recht

 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Besigheim. Es gilt immer deutsches Recht.

 

§ 6 Salvatorische Klausel

Die Parteien sind sich einig, dass die gebuchte Veranstaltung durchgeführt werden soll. Sollte deshalb eine vereinbarte Klausel unwirksam sein, soll der restliche Vertrag davon unberührt bleiben. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine Regelung ersetzen, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Theo Steichele - Komplettprogramm

  • In Comedy-Outfit
  • Begrüßung der Gäste 
  • Comedykellnern während des Sektempfangs
  • Tischzauberkunst
  • Comedykellnern während des Essens
  • Abschlußshow (ca. 40 Min. Comedy-Zaubershow)

Gesamtdauer der Anwesenheit: bis zu 3 Std.

850,-- € zzgl. 5% Mwst. (892,50 € brutto)

Theo inkognito / falscher Kellner

  • Auftritt als verdeckter Kellner, der sich allmählich zu Theo Steichele entwickelt.
  • Tischzauberkunst
  • Comedykellnern
  • Abschlußshow (ca. 40 Min. Comedy-Zaubershow)

Gesamtdauer der Anwesenheit: bis zu 3 Std.

850,-- € zzgl. 5% Mwst. (892,50 € brutto)

Theo Steichele - Kurzprogramm / Bühnenshow

40 Min. Comedyzaubershow, geeignet für bis zu 100 Gäste

550,-- € zzgl. 5% Mwst. (577,50 € brutto)

 

Zusatzkosten

Fahrtkosten

0,60 € zzgl. 16% Mwst. (0,70 € brutto) pro Kilometer ab 71665 Vaihingen an der Enz
(Berechnungsgrundlage: Google Maps)

30 Freikilometer

Hotelkosten

Ab einer einfachen Anfahrt von 150km, stellt der Veranstalter ein Hotelzimmer auf eigene Kosten.

Zahlung

  • Barzahlung
  • Vorkasse per Banküberweisung
  • EC-Karte / Kreditkarte direkt vor Ort (Gebühr:  +1% der Gesamtkosten)

 

FAQs

  • Gibt es einen "Corona-Preisnachlass" ?
    Nein und allein die Frage ist eine Unverschämtheit.

  • Kann man an den Preisen noch was machen?
    Ja, ich kann noch ein paar Nullen dranhängen oder dieselben bunt anmalen.

  • Ich brauche keine Rechnung - können wir das ohne Mwst. machen?
    Nein - ich arbeite nicht schwarz! Habe ich nie, werde ich nie.

  • Sind die Preise verhandelbar?
    Nach oben ist alles offen...

  • Der Kollege von Ihnen ist aber deutlich billiger! 
    Ganz einfach: Kollege buchen...